Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ALBIControl GmbH
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und verpflichten nicht zur Lieferung, insbesondere was Währungsschwankungen und Preisanpassungen unserer Bezugsquellen anbelangt. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch ALBIControl GmbH.
Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % der Gesamtsumme ergeben, so wird der Auftraggeber von uns unverzüglich verständigt. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
Die von uns genannten Preise sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer für Endkunden, und Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer für angemeldete Wiederverkäufer, Fracht und Verpackungsgebühren sowie alle Versandnebenkosten werden getrennt erhoben. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an Konto Nr. 04010865331 BLZ 14000 zu leisten. Der vereinbarte Kaufpreis ist spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug ALBIControl GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % pro Jahr sowie angemessene Mahnspesen zuzüglich Umsatzsteuer zu verrechnen. Für den Fall des Verzuges ist der Käufer verpflichtet, ALBIControl OG sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros zu refundieren. Bei Vereinbarungen von Teilzahlungen tritt bei Nicht-Einhaltung eines Zahlungstermins Terminverlust und damit sofortige Fälligkeit des gesamten noch ausstehenden Restbetrages ein.
Gelieferte Waren bleiben solange unser Eigentum, bis der Besteller alle Forderungen aus unserer gesamten Geschäftsverbindung erfüllt hat. Bis zur Bezahlung der Rechnung darf der Besteller die von uns gelieferten Waren weder verpfänden noch Dritten sicherheitsübereignen. Falls dem Besteller gedroht worden ist, dass die von uns gelieferten Waren, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, gepfändet oder beschlagnahmt werden sollen, ist der Besteller verpflichtet uns umgehend zu benachrichtigen. Der Besteller kann die Waren im normalen Geschäftsbetrieb verkaufen. Er tritt jedoch mit dem Zeitpunkt des Weiterverkaufes sämtliche Forderungen an uns zur Sicherung unserer Gesamtforderung ab, ohne dass es dazu einer besonderen Erklärung bedarf.
Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel
unverzüglich schriftlich zu rügen. Ist sie berechtigt, so steht es uns frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelnden Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen (1 Jahr Gewährleistung). Weitergehende Ansprüche des Käufers, Vorortleistungen und Vorortgarantie sind ausgeschlossen.
Irrtümer und Druckfehler auf allen Internetseiten, Inseraten und Flugblättern, Preislisten, usw. vorbehalten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum wird ausgeschlossen.
Es wird ausdrücklich mit dem abgeschlossenen Vertrag die AGB der ALBIControl GmbH akzeptiert und als Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entspringende Streitigkeiten im Sinne des § 104 JN die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für Wien-Innere Stadt zuständigen Gerichts vereinbart.